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Informationen zur Schwangerschaft und Geburt

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Chorionzottenbiopsie und Amniozentese


Bestimmte genetisch bedingte Erbkrankheiten können mit Hilfe von Chorionzottenbiopsie und Amniozentese (Fruchtwasserpunktion) bereits im Mutterleib festgestellt werden. Eine genetisch bedingte Erbkrankheit wird durch eine Chromosomen-Untersuchung festgestellt. Der Arzt sticht bei der Chorionzottenbiopsie oder der Amniozentese mit einer langen Nadel durch die Bauchdecke und Gebärmutter und entnimmt aus den Zotten, der Vorstufe der späteren Plazenta, beziehungsweise aus dem Fruchtwasser kleinste Mengen kindlicher Zellen. Im vierten Schwangerschaftsmonat ist die Amniozentesse (Fruchtwasserpunktion) möglich. Die Chorionzottenbiopsie kann hingegen bereits zwischen der zehnten und zwölften Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Ergibt sich bei der Chorionzottenbiopsie ein positiver Befund, sprich eine genetische Abweichung, aufgrund dessen die Schwangerschaft frühzeitig beendet werden soll, ist dieser Eingriff früher und daher einfacher und gefahrloser durchführbar. Wird ein Schwangerschaftsabbruch erst im zweiten oder dritten Schwangerschaftsdrittel durchgeführt, zum Beispiel nach durchgeführter Amniozentese, handelt es sich dabei um eine Geburt. Der Körper ist in dieser Phase der Schwangerschaft allerdings noch nicht geburtsbereit. Daher muss der Muttermund erst „erweicht“ werden. Die auf diese Art und Weise herbeigeführte Geburt kann sich über viele Stunden, oft über Tage hinziehen.

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