Der Mutterpaß
Es besteht als versicherte und schwangere Frau Anspruch auf einen Mutterpaß, der der werdenden Mutter beim ersten Arzt- oder Hebammenbesuch ausgehändigt wird. Mit dem Mutterpaß wird das medizinische Fachpersonal verpflichtet, bestimmte Untersuchungen durchzuführen. Der Mutterpaß sollte ab sofort immer mitgeführt werden – im eigenen Interesse der Mutter. Mit dem Mutterpaß kann sich jeder Arzt, der die Mutter in den nächsten neun Monaten medizinisch betreut, einen raschen Überblick über Verlauf, Dauer und eventuelle Risiken in der Schwangerschaft, verschaffen.
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