Der Mutterschutz
Der Mutterschutz, offiziell Schutzfrist genannt, beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Die werdende Mutter braucht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu arbeiten, wenn sie berufstätig ist. Jetzt hat die Schwangere Zeit noch restliche Vorbereitungen zu treffen, wie das Kinderzimmer fertig zu gestalten oder einen Geburtsvorbereitungskurs zu besuchen. Auch kann sie jetzt genügend Zeit mit ihrem ungeborenen Kind verbringen und sich auf das gemeinsame Leben einstellen.