Die dritte Ultraschalluntersuchung
Für die Zeit zwischen 29. und 32. Schwangerschaftswoche ist die dritte und letzte Ultraschalluntersuchung vorgesehen. Bei der dritten Ultraschalluntersuchung wird geklärt ob das Gewicht und die Größe des Ungeborenen im Toleranzbereich liegen? Wie ist die Lage des ungeborenen Kindes? Hat es sich bereits gedreht oder sitzt es mit dem Gesäß voran in der Gebärmutter? Wie ist die Lage der Plazenta? Hat sie sich vor den Muttermund geschoben, dann muss das ungeborene Kind durch Kaiserschnitt entbunden werden. Das Kind kann doch vaginal geboren werden, wenn die Plazenta ihre Position noch einmal ändert. Jedoch kommt das sehr selten vor.