Impfungen in der Schwangerschaft
Bisher liegen über Impfungen in der Schwangerschaft wenig gesicherte Daten vor, sie dürfen daher nur nach ärztlicher Anordnung geimpft werden. Beratungen von Fachleuten beim Gesundheitsamt, Tropenmedizinischen Instituten der Universitäten, Impfärzten und Apothekern sollten eingeholt werden, wenn Reisen in entsprechende Gebiete anstehen. In der Regel streng verboten sind aktive Impfungen mit lebenden Krankheitserregern. Möglich hingegen sind in der Schwangerschaft Impfungen mit abgetöteten Erregern oder deren Bestandteilen. Vorsichtshalber sollten diese Impfungen aber erst vom zweiten Schwangerschaftsdrittel an durchgeführt werden. Ebenfalls möglich sind passive Impfungen (die Gabe von Antikörperseren) gegen spezielle Erkrankungen. Wichtig ist es für die Schwangere sich keine aktiven Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Tuberkulose und Varizellen geben zu lassen.
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