Wir sind nicht verheiratet – Rechte und Pflichten des Partners
Der Partner muss zunächst das Kind offiziell anerkennen. Die Anerkennung kann entweder vor oder nach der Geburt geschehen. Ist die Mutter mit der Anerkennung einverstanden, können sie anschließend das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Der Partner ist unterhaltspflichtig, sobald er seine Vaterschaft anerkennt. Auch Beistandsrecht beim Jugendamt kann jede Mutter beantragen, zum Beispiel falls der Vater die Vaterschaft nicht anerkennt und seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
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